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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
(Download als PDF)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden von Jens
Pichl Werbetexter
§1 Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Jens
Pichl - Werbetexter, nachfolgend " Texter"
genannt und den Auftraggebern, nachfolgend
"Auftraggeber" genannt.
§2 Urheberrechte und Nutzungsrechte
2.1 Der Texter arbeitet auf Grundlage von Dienst-
oder Werkverträgen. An den vom Texter erstellten
Texten werden Nutzungsrechte nach individueller
Vereinbarung übertragen. Soweit nichts anderes
vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht
übertragen.
2.2 Alle Texte und Konzepte des Texters unterliegen
dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des
Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn nach §
2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht
ist.
2.3 Die Texte und Konzepte des Texters dürfen ohne
ausdrückliche Einwilligung des Texters weder im
Original noch bei Reproduktion verändert werden.
Jede Nachahmung auch von Teilen ist
unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen
berechtigt den Texter, eine Vertragsstrafe in
Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu
verlangen. Ist eine Vergütung nicht
vereinbart, gilt die nach der FFW Honorartabelle
übliche Vergütung als vereinbart.
2.4 Der Texter überträgt dem Auftraggeber die für
den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils
nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine
Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der
schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen
erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung
über.
2.5 Der Texter hat das Recht, auf den
Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu
werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung
berechtigt den Texter zum Schadenersatz. Ohne
Nachweis eines höheren Schadens beträgt der
Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach der FFW
Honorartabelle üblichen Vergütung. Das Recht,
einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu
machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber
nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des
Schadenersatzes entsprechend anzupassen.
2.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige
Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der
Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
§3 Vergütung
3.1 Texte und Konzepte bilden zusammen mit der
Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche
Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage
der FFW Honorartabelle, sofern keine anderen
Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen
sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.2 Werden die Texte und Konzepte in größerem
Umfang als Ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist
der Texter berechtigt, die Differenz zwischen der
höheren Vergütung für die Nutzung und der
ursprünglich gezahlten zu verlangen.
3.3 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und
sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Texter
für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
ist. Dies gilt auch für die Erstellung von
Kostenvoranschlägen, soweit sie über einfache
Angebote hinausgehen.
§4 Fälligkeit der Vergütung
4.1 Die Vergütung ist bei Lieferung des Werkes
fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die
bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine
entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des
Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über
längere Zeit oder erfordert er vom Texter hohe
finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene
Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der
Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach
Fertigstellung von 50 Prozent der Arbeiten, 1/3 nach
Ablieferung.
4.2 Der Texter ist berechtigt, die zur
Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im
Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu
bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem
Texter entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des
Texters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der
Auftraggeber, den Texter im Innenverhältnis von
sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich
aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört
insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im
Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit
dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom
Auftraggeber zu erstatten.
§5 Eigentumsvorbehalt
5.1 An Entwürfen und Texten werden nur
Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch
Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr
und für Rechnung des Auftraggebers.
§6 Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster
6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem
Texter Korrekturmuster vorzulegen.
6.2 Die Produktionsüberwachung durch den Texter
erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt
der Auftraggeber dem Texter 15 einwandfreie Belege
unentgeltlich. Der Texter ist berechtigt, diese und
Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung
zu verwenden.
§7 Haftung
7.1 Der Texter haftet für entstandene Schäden an
ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts
etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2 Der Texter verpflichtet sich, seine
Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und
anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine
Erfüllungsgehilfen nicht.
7.3 Sofern der Texter notwendige Fremdleistungen in
Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine
Erfüllungsgehilfen des Texters. Der Texter haftet
nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit.
7.4 Der Texter lässt vor der Veröffentlichung die
Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale
Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der
Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und
formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber
über.
7.5 Der Texter übernimmt keine rechtliche Prüfung
der Texte. Er haftet nicht für die rechtliche
Zulässigkeit und die markenrechtliche
Eintragsfähigkeit seiner Arbeiten.
7.6 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind
innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks
schriftlich beim Texter geltend zu machen. Alle
anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach
Übergabe der Entwürfe an den Auftraggeber.
§8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht
Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der
künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von
Konzeption und Text Änderungen, so hat er die
Mehrkosten zu tragen. Der Texter behält den
Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags
aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat,
so kann der Texter eine angemessene Erhöhung der
Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche
geltend machen. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon
unberührt.
8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zu
Verwendung aller dem Texter übergebenen Vorlagen
berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen
urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er
entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung
berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Texter
von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
§9 Datenschutz
9.1 Der Texter versichert die Beachtung der
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes unter
Anerkennung einschlägiger Rechtsnormen bei der
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von
personenbezogenen Daten der Auftraggeber.
9.2 Der Texter erhebt und speichert ausschließlich
Daten, die zur Erbringung einer Dienstleistung
unbedingt erforderlich sind.
9.3 Persönliche Daten des Auftraggebers werden
vertraulich behandelt und nur an Dritte in dem Fall
weitergegeben, wenn dies zum Zweck der
Vertragsabwicklung zwingend erforderlich ist.
9.4 Der Texter erhält die Berechtigung, dem
Auftraggeber auf postalischem Weg oder an deren
bekannte E-mail Adresse zuzusenden. Diese können
jederzeit durch entsprechende schriftliche Mitteilung
oder per Email an den Texter abbestellt werden.
9.5 Um eine einwandfreie und lückenlose
Auftragsbearbeitung zu gewährleisten, erklärt sich
der Auftraggeber damit einverstanden, dass die von
ihm bei Registrierung oder Inanspruchnahme der
Dienstleistungen an den Texter übermittelten Daten
genutzt und auf einen dauerhaften Datenträger
gespeichert werden.
§10 Schlussbestimmungen
10.1 Erfüllungsort ist München.
10.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden
Bedingungen berührt die Geltung der übrigen
Bestimmungen nicht.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
München, im Januar 2008
Jens Pichl
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